Häusliche Pflege
Häusliche Pflege
Wir sind auch Anbieter für die häusliche Versorgung mit Pflegehilfsmitteln nach § 40 SGB XI. Mit einem Pflegegrad – egal welcher Schwere – also 1, 2, 3, 4 oder 5 und einer privaten Pflegeperson übernimmt die Pflegekasse auf Antrag die Kosten für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch von bis zu momentan 60 Euro im Monat*. So haben z.B. Eltern oder Schwiegereltern, die von Ihren Angehörigen gepflegt werden, ein Anrecht auf verschiedene Pflegehilfsmittel. Die Medicobox liefert jeden Monat diese notwendigen Hilfsmittel entweder per Versand bundesweit zu Ihnen nach Hause oder vor Ort (im Postleitzahlgebiet 42551 und 42549) auch am gleichen Tag per Botendienst.
Als Pflegehilfsmittel gelten Produkte wie Einmalhandschuhe, Flächendesinfektion, Händedesinfektion, Bettschutzeinlagen, Schutzschürzen, Fingerlinge oder Mundschutz. Von der Beantragung über die Lieferung bis hin zur Direktabrechnung bei der Pflegekasse übernimmt die Medico Apotheke alle notwendigen Schritte. Die Medico Apotheke unterstützt Pflegebedürftige und ihre Angehörigen in der häuslichen Pflege und verschafft Ihnen durch die regelmäßige Belieferung einmal im Monat mehr Zeit für einander, da Sie an in diesem Punkte zumindest an nichts mehr denken müssen. Beantragen Sie deshalb jetzt Ihre Pflegehilfsmittel!
*Privatpatienten gehen in Vorleistung und beantragen die Erstattung der Kosten für eine PflegeBox bei Ihrer Pflegekasse selbst.
Das Thema Pflege spielt für viele Menschen in der Familie oder im Bekanntenkreis eine wichtige Rolle. Wenn die eigenen Eltern oder der Ehepartner nicht mehr in der Lage sind, sich um alles selbst zu kümmern, ist oft die Unterstützung der Angehörigen gefragt. Die Pflege zu Hause ist mit vielen Herausforderungen verbunden. Angehörigen nimmt die Verantwortung für den zu Pflegenden Ihre Flexibilität im Alltag. Außerdem stellt es Betroffene vor große Herausforderungen, die Unterstützung eines Pflegebedürftigen, mit den beruflichen Verpflichtungen zu vereinen.
Doch was bedeuten eigentlich die Pflegegrade und worin besteht der Unterschied zu Pflegestufen?
Am 01.01.2017 ist das Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) im Rahmen der Pflegereform 2017 in Kraft getreten. Diese Pflegereform stellt die größte Reform seit Einführung der gesetzlichen Pflegeversicherung dar. Dabei werden die Pflegestufen 0-3 durch die Pflegegrade 1-5 ersetzt. Hauptsächlich geht es bei dem Pflegestärkungsgesetz um die Definition der Pflegebedürftigkeit. Anders als bei den Pflegestufen, ist nun nicht mehr der Grad der Hilfsbedürftigkeit, sondern der Grad der individuellen Selbstständigkeit ausschlaggebend für die Pflegebedürftigkeit einer Person.
Wer vor 2017 bereits eine Pflegestufe hatte, muss nicht erneut einen Pflegegrad beantragen – die neue Einordnung von der Pflegestufe zum Pflegegrad passiert automatisch! Lediglich für Personen, die ab Einführung der neuen Pflegegrad-Regelung Anfang 2017 einen Antrag auf Pflegeleistungen bei der Pflegekasse stellen, gelten nun die neuen Einstufungskriterien zur Beurteilung der individuellen Selbstständigkeit.
Aus der Pflegestufe wird der Pflegegrad – was ändert sich?
Pflegestufe vor 2017 | Pflegegrad ab 2017 |
---|---|
nicht vergeben | Pflegegrad 1 |
Pflegestufe 0 | Pflegegrad 2 |
Pflegestufe 1 | Pflegegrad 2 |
Pflegestufe 1 mit eingeschränkter Alltagskompetenz |
Pflegegrad 3 |
Pflegestufe 2 | Pflegegrad 3 |
Pflegestufe 2 mit eingeschränkter Alltagskompetenz | Pflegegrad 4 |
Pflegestufe 3 | Pflegegrad 4 |
Pflegestufe 3 mit eingeschränkter Alltagskompetenz | Pflegegrad 5 |
Pflegestufe 3 mit Härtefall | Pflegegrad 5 |
Wie in der Gegenüberstellung der Pflegestufen zu den Pflegegraden zu sehen ist, bedeutet die Umstellung für Personen ohne eingeschränkte Alltagskompetenz, dass sie einen einfachen Sprung in den nächsthöheren Pflegegrad machen (ehemalige Pflegestufe +1 = neuer Pflegegrad). Für Personen mit einer eingeschränkten Alltagskompetenz gilt sogar ein doppelter Sprung in den übernächsten Pflegegrad (ehemalige Pflegestufe +2 = neuer Pflegegrad).
- Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
- Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
- Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
- Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
Für weiterführende Informationen haben wir Ihnen das Informationsblatt zum Pflegestärkungsgesetz des Bundesministeriums für Gesundheit hier verlinkt: ZUM INFOBLATT
Für pflegebedürftige Menschen mit einem Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse die Kosten für Pflegehilfsmittel in Höhe von 480 € pro Jahr!
Die Medico Apotheke ist Ihr Partner wenn es um Pflege geht! Wir unterstützen Sie mit kostenlosen Pflegeartikeln im Wert von momentan 60 € jeden Monat. Sie wünschen sich Entlastung – wir bieten den Komplettservice:
Zu den individuellen Pflegeboxen mit hilfreichen Pflegehilfsmitteln – mit Pflegegrad komplett kostenlos!
Nutzen Sie Ihren Anspruch auf Pflegehilfsmittel!